Risikoanalyse
Individuelle, schriftliche Analyse als Fundament Ihrer Compliance.
Geldwäscheprävention & Compliance
Wir beraten Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, erstellen die Dokumentation für ein funktionierendes AML-System und übernehmen auf Wunsch die Rolle des Geldwäschebeauftragten. Dazu implementieren wir vollständige Compliance-Management-Systeme.
15 Minuten, unverbindlich, ohne Verpflichtung
Leistungen & Services
Vom einzelnen Dokument bis zur vollständigen Auslagerung — wir passen den Umfang an Ihre Risikosituation und Ihre Größe als Verpflichteter an.
Individuelle, schriftliche Analyse als Fundament Ihrer Compliance.
Praxistaugliche Sicherungsmaßnahmen, einsatzfertig für Ihren Alltag.
Verständliche Mitarbeiterschulungen zu Geldwäscheprävention.
Kontinuierliche Begleitung und Behördenkommunikation.
Auf Wunsch übernehmen wir die Rolle des Geldwäschebeauftragten.
Kurzfristige, pragmatische Einschätzung bei konkreten Fragen.
Compliance-Management-System
Wir konzipieren und implementieren ein vollständiges CMS — von der Risikoerhebung über Richtlinien und Schulungen bis zur regelmäßigen Wirksamkeitsprüfung.
Über uns
Knauer & Capar ist eine spezialisierte Gesellschaft für Geldwäscheprävention und Compliance. Wir verbinden operative AML-Praxis aus regulierten Finanzinstituten mit wirtschaftsjuristischer Tiefe.
Geldwäschebeauftragter · LL.M.
Dozent für Compliance & Wirtschaftsstrafrecht
Gesellschafter der Knauer & Capar AML & Compliance GbR mit operativer Praxis in der Geldwäscheprävention regulierter Institute sowie Lehrtätigkeit in den Bereichen Compliance und Wirtschaftsstrafrecht.
Zertifizierter Compliance Officer
Wirtschaftsjurist
Gesellschafter der Knauer & Capar AML & Compliance GbR, TÜV-zertifizierter Compliance Officer und Wirtschaftsjurist mit Schwerpunkt auf dem Aufbau von Compliance-Management-Systemen.
Dokumente und Prozesse, die tatsächlich genutzt werden — nicht nur im Ordner liegen.
Aufbereitung, die einer aufsichtsrechtlichen Prüfung standhält.
Sie sprechen direkt mit den Gesellschaftern — ohne Zwischenebenen.
Wir arbeiten bundesweit, digital oder persönlich bei Ihnen im Haus.
News & Fachartikel
Kompakte Einordnung aktueller Entwicklungen in der Geldwäscheprävention — mit Schwerpunkt auf regulatorischen Fristen, Aufsichtspraxis und dem Immobiliensektor.
Mit der unmittelbaren Anwendbarkeit der AML-Verordnung entfallen die bisherigen nationalen Umsetzungsspielräume. Parallel endet die Umsetzungsfrist der 6. Geldwäscherichtlinie. Für Verpflichtete heißt das: Prozesse, Systeme und Schulungen müssen in der verbleibenden Übergangszeit angepasst werden.
Quelle ansehen →Verdachtsmeldungen an die FIU unterliegen bundeseinheitlichen Standards zu Form und Inhalt und sind elektronisch zu übermitteln. Wer seine internen Meldeprozesse nicht angepasst hat, riskiert fehlerhafte Meldungen — der Bußgeldtatbestand für nicht richtige oder unvollständige Meldungen gewinnt dadurch an Bedeutung.
Quelle ansehen →Die neue europäische Geldwäscheaufsichtsbehörde hat die bisherigen Geldwäsche-Zuständigkeiten der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde übernommen und erarbeitet technische Standards, unter anderem zu Mindestanforderungen an die Sorgfaltspflichten und zur Ausstattung der Compliance-Funktion.
Quelle ansehen →Hohe Transaktionsvolumina, Bargeldintensität und verschachtelte Gesellschaftsstrukturen machen den Sektor für Geldwäsche attraktiv. Fachleute gehen von einem mittleren bis hohen Risiko aus und erwarten, dass die Aufsichtsbehörden ihre Kontrollen weiter intensivieren.
Quelle ansehen →Das Regierungspräsidium Darmstadt hat einen Leitfaden zur Prüfungsvorbereitung veröffentlicht und stellt klar, dass nach und nach alle Makler überprüft werden. Verlangt werden unter anderem Risikoanalyse, Organisationsanweisungen und Nachweise über Mitarbeiterunterrichtungen.
Quelle ansehen →Verstöße gegen geldwäscherechtliche Pflichten sind bußgeldbewehrt; der Rahmen reicht je nach Schwere und Verpflichtetengruppe weit über sechsstellige Beträge hinaus. Hinzu kommt die Bekanntmachung bestandskräftiger Maßnahmen und unanfechtbarer Bußgeldentscheidungen — mit entsprechender Reputationswirkung.
Gesetzestext ansehen →Die Beiträge sind redaktionelle Kurzeinordnungen mit Verweis auf die jeweilige Quelle. Sie geben den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung wieder, ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls und stellen keine Rechtsberatung dar.
Kontakt
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§ 5 TMG · § 18 MStV
Dennis Knauer, Heval Capar
Telefon: 0173 6518688 (Dennis Knauer) · 0176 31152903 (Heval Capar)
E-Mail: Kontakt@KC-Compliance.de
Die Gesellschaft ist nicht als eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) im Gesellschaftsregister eingetragen.
Wir wenden die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz an und weisen daher keine Umsatzsteuer aus. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz liegt nicht vor.
Wir erbringen wirtschaftliche und organisatorische Beratungsleistungen in den Bereichen Geldwäscheprävention und Compliance. Eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), insbesondere eine Rechtsberatung im Einzelfall, ist damit ausdrücklich nicht verbunden und wird von uns nicht angeboten. Soweit rechtliche Fragen einer Einzelfallprüfung bedürfen, empfehlen wir die Hinzuziehung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
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